Nun Anfang Juni wurde das neue Gesetz in Rheinland-Pfalz erlassen - der "Rollerführerschein" AM, also 50 kubik mit 45 km/h, kann nun ab 15 Jahren erworben werden.
Aber bitte die technische Wartung am eigenen Roller besser ausführen, als an unserem Beispielfoto eines Rollers ;)