Update 25.04.21
Die Bundesnotbremse erlaubt weiterhin die Ausbildung in Fahrschulen, auch bei einer Siebentage-Inzidenz von über 165 im Stadtgebiet Mainz.
Für die praktische Ausbildung sowie für die theoretische und praktische Prüfung müssen Fahrschülerinnen und Fahrschüler einen Nachweis über ein negatives Coronatestergebnis (nicht älter als 24 Stunden) mitbringen.
Für die praktische Prüfung ist zudem das Tragen einer FFP2 Maske oder eines vergleichbaren Standarts Pflicht.
Wer also kein negatives Coronatestergebnis zur Fahrstunde oder zur Prüfung mitbringt, kann diese nicht absolvieren. Die Kosten werden bei einer zu kurzfristigen Absage berechnet.
Beim theoretischen Unterricht ist das Tragen einer medizinischen Maske Pflicht. Die Plätze sind reduziert, daher ist eine Platzreservierung Pflicht.
Corona-Schnell-Tests zur Eigenanwendung werden wir nicht kostenlos zur Verfügung stellen und diese Selbststests haben dazu die Organisationsschwierigkeit, das ihre Anwendung gut 20 Minuten dauert und in Gegenwart von Fahrlehrern oder den Bürokräften erfolgen muss.