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Update zu Umgang mit dem Coronavirus

Schaubild mit Coronavirus

Nach den großen Veränderungen der letzten Wochen mit Einführung der neuen "Bundesnotbremse" und ihrer vorherigen Anwendung mit Regeln der Stadt Mainz, nun zur Klarstellung - WAS GILT MOMENTAN? eine aktuelle Zusammenfassung der Anti-Corona-Maßnahmen:


 - Ab einer Inzidenz von über 100 im Stadtgebiet Mainz gilt die Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr, Einzelpersonen dürfen allerdings bis 24 Uhr spazieren gehen.
 - Auch bei einer Inzidenz von über 100 im Stadtgebiet Mainz dürfen Fahrschulen in Präsenzform unterrichten. Für die praktische Ausbildung darf zudem der Mindestabstand unterschritten werden.


- Für den Besuch der Fahrschule gibt es die Tragepflicht einer medizinischen Mund-Nasen-Maske.


- Im Theorieunterricht sind durch die Abstandsvergrößerungen die Sitzplätze reduziert. Bitte die Teilnahme vorher anmelden, damit wir sehen, ob die Anzahl der Sitzplätze reicht.
 - Für längere Beratungsgespräche im Fahrschulbüro bitte zuvor telefonisch einen Termin reservieren.
 - Bei den praktischen Fahrstunden gibt es keine Pflicht mehr, einen negativen Coronatest mitzubringen, doch es gibt die Tragepflicht einer medizinischen Mund-Nasen-Maske.


 Wir vertrauen weiterhin darauf, dass Ihr Euch meldet und den Termin absagt, wenn Ihr Euch nicht fit fühlt und Fieber, Husten oder Erkältungssymptome habt!


 - Der TÜV wünscht bei der theoretischen und praktischen Prüfung eine schriftliche Bestätigung eines negativen Coronatests (nicht älter als 24 h) mitzubringen und es gibt eine Tragepflicht einer FFP2 Maske oder eines ähnlichen Maskenstandarts.